Wo lasse ich mein Leasingfahrzeug im Schadensfall reparieren?
Im Falle eines Schadens sind Sie i.d.R. dazu verpflichtet das Leasingfahrzeug in einer Vertrags - bzw. Partnerwerkstatt des Herstellers reparieren zu lassen. Hierzu gibt es grundsätzlich einen Verweis im Leasingvertrag, der Angaben zur Werkstattbindung im Schadensfall enthält.
Verwandte Fragen
- Wie muss ich mein Leasingfahrzeug versichern?
- Wer zahlt die TÜV Überprüfung beim Leasing?
- Habe ich Anspruch auf die Herstellergarantie?
- Sind KFZ-Steuer und Wartung bereits in der Leasingrate enthalten?
- Können Wartungspakete zum Leasingvertrag hinzugefügt werden?
- Wie oft muss ein Leasingfahrzeug in die Inspektion?
- Ist die KFZ-Versicherung beim Leasing enthalten
- Wo erhalte ich die HSN/TSN für eine Versicherungsanfrage?
Sie haben weitere Fragen?
Sie können uns Mo–Fr unter der Rufnummer 030 810976 00 von 9–18 Uhr kontaktieren.