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Wie läuft die Reparatur bei einem Schaden am Leasingauto ab?

Kosten, Werkstattbindung und Reparatur – das solltest du wissen

Ob du die Reparatur bei einem Schaden am Leasingauto selbst zahlst oder ob eine Versicherung einspringt, hängt vor allem von drei Punkten ab: Wer den Schaden verursacht hat, welche Versicherung greift und was dein Leasingvertrag zur Schadenabwicklung regelt. Leasing bleibt hier gut planbar, weil Zuständigkeiten vertraglich und über Versicherungen klar zuordnen sind. Wichtig ist, dass du im Schadenfall strukturiert vorgehst und die vertraglichen Vorgaben einhältst.

Wer grundsätzlich wofür zuständig ist

Beim Leasing bist du für das Fahrzeug im Alltag verantwortlich. Dazu gehört auch, dass Schäden ordnungsgemäß gemeldet und fachgerecht repariert werden. Wer am Ende die Kosten trägt, entscheidet sich darüber, ob ein Dritter haftet oder ob deine eigene Kaskoversicherung greift.

Wichtig ist außerdem: Schäden können bei der Rückgabe relevant werden. Wenn ein Schaden nicht behoben ist oder als übermäßige Abnutzung bewertet wird, kann er dir in Rechnung gestellt werden.

Pflicht: Herstellerwerkstatt nutzen

Vertrag: Werkstattbindung beachten

Tipp: Vorab Regelung prüfen

Fall 1: Ein anderer verursacht den Schaden

Wenn ein Unfallgegner den Schaden verursacht, wird der Schaden am Leasingauto in der Regel über dessen Kfz-Haftpflicht reguliert. In der Praxis kann die Abwicklung an Vorgaben des Leasinggebers gebunden sein, weil das Fahrzeug nicht dein Eigentum ist. Entscheidend ist, dass die Reparatur sauber dokumentiert wird und du die Abwicklung so machst, wie es im Leasingvertrag vorgesehen ist.

Fall 2: Du verursachst den Schaden selbst

Wenn du den Schaden selbst verursachst, bist du grundsätzlich dafür verantwortlich, dass der Schaden am Leasingfahrzeug behoben wird. In der Regel kommt dann deine Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten auf. Ob und in welchem Umfang du selbst beteiligt bist, hängt von deinem Versicherungsvertrag ab, zum Beispiel über eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Auch hier gilt: Halte dich an die im Leasingvertrag beschriebenen Regeln zur Schadenmeldung und Reparatur. So bleibt die Abwicklung planbar und es gibt später bei der Rückgabe weniger Diskussionen.

Fall 3: Diebstahl oder Totalschaden

Bei Diebstahl oder Totalschaden wird in der Regel über die Kaskoversicherung abgerechnet. Dabei kann eine finanzielle Lücke entstehen, wenn der von der Versicherung angesetzte Fahrzeugwert nicht ausreicht, um offene vertragliche Verpflichtungen auszugleichen. Dafür gibt es ergänzende Absicherungen wie eine GAP-Deckung, sofern sie vereinbart ist.

Wo darfst du reparieren lassen?

Beim Leasing kann die Werkstattwahl vertraglich geregelt sein. Prüfe im Leasingvertrag, ob für Reparaturen nach einem Schaden eine Vertrags- oder Partnerwerkstatt festgelegt ist.

Das ist wichtig, weil eine Reparatur außerhalb der vereinbarten Werkstattbindung zu Problemen führen kann, etwa bei der Abrechnung, bei Gewährleistungsfragen oder bei der Bewertung des Fahrzeugzustands zur Rückgabe. Kläre im Zweifel vorab, welche Werkstatt genutzt werden soll und ob eine Freigabe erforderlich ist.

Was du im Schadenfall konkret tun solltest

Damit die Kostenfrage nicht unnötig kompliziert wird, hilft ein klarer Ablauf:

Leasing-Vergleich auf null-leasing.com

Alle Leasingangebote auf null-leasing.com sind ohne Anzahlung. Beim Vergleich lohnt sich ein Blick auf Vertragsbedingungen, die im Schadenfall wichtig sind, zum Beispiel Regelungen zur Werkstattbindung, zur Schadenabwicklung und zur Rückgabe.

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