E-Auto-Prämie 2026
Elektroauto-Leasing Zuschuss von bis zu 6.000 € sichern!
Privatpersonen mit einem mittlerem Jahreseinkommen und Familien können Leasing-Angebote mit der E-Auto-Förderung 2026 nutzen.
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2. Anzahl der Kinder unter 18 Jahren
3. Fahrzeugtyp wählen
Dieser Rechner liefert nur eine unverbindliche Schätzung; null-leasing.com übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Maßgebliche Kriterien und offizielle Details finden Sie unter bundesumweltministerium.de
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Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 € (plus 5.000 € pro Kind, max. 90.000 €). Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide.
Förderfähig sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
Für Familien erhöht sich die Grenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder), also bis zu 90.000 €.
Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (diese dürfen maximal 3 Jahre alt sein). Bei Paaren werden die Jahreseinkommen beider Partner addiert – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind.
Für reine E-Autos beträgt die Basisförderung 3.000 €. Bei geringerem Jahreseinkommen (unter 45.000 €) kann die Förderung durch die soziale Staffelung auf bis zu 5.000 € (zuzüglich Kinderbonus) steigen.
Plug-in-Hybride werden gefördert (Basis 1.500 €), wenn sie mindestens 80 km elektrische Reichweite haben oder max. 60 g $CO2/km$ ausstoßen.
Gefördert werden reine Elektroautos (BEV) sowie Plug-in-Hybride und Range-Extender mit CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 km. Es müssen Neufahrzeuge der Klasse M1 sein, die erstmals ab dem 01.01.2026 in Deutschland zugelassen werden. Es gibt keine Preisobergrenze und die Förderung gilt markenoffen, auch für Hersteller außerhalb der EU.
Nein. Gebrauchtwagen sind vorerst ausgeschlossen.
Ja, die E-Auto-Prämie gilt uneingeschränkt auch für Leasingfahrzeuge. Der Leasingvertrag muss mindestens 36 Monate laufen.
Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate geleast werden. Bei vorzeitiger Rückgabe kann die Prämie zurückgefordert werden.
Bei Umzug innerhalb Deutschlands behält die Förderung ihre Gültigkeit.
So beantragst du die Elektroauto-Prämie beim BAFA
1. Fahrzeugzulassung
- Neuzulassung muss ab dem 1. Januar 2026 erfolgen
- Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Kaufzeitpunkt
- Sowohl Kauf als auch Leasing sind förderfähig
2. Online-Antrag beim BAFA stellen
Beantrage die Förderung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
- Rückwirkende Beantragung für alle Zulassungen ab 01.01.2026
- Antragsfrist: Spätestens 12 Monate nach Zulassung
3. Unterlagen hochladen
Lade alle erforderlichen Dokumente digital im BAFA-Portal hoch:
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Zwei aktuelle Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt)
- Bei Kindern: Nachweise über Kindergeldanspruch
Tipp: Scanne alle Dokumente in guter Qualität – unscharfe Unterlagen können den Antrag verzögern.
4. Prüfung abwarten
Das BAFA prüft deinen Antrag und alle eingereichten Unterlagen.
- Bearbeitungszeit variiert je nach Antragsaufkommen
- Bei Rückfragen wirst du per E-Mail kontaktiert
- Status kann im Online-Portal eingesehen werden
5. Auszahlung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Prämie auf dein Konto überwiesen.
- Auszahlung erfolgt direkt auf das angegebene Bankkonto
- Du erhältst einen Bewilligungsbescheid per Post
- Die Prämie ist steuerfrei
Beachte: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf dich zugelassen bleiben oder geleast werden.
Bereit für die Antragstellung?
Die Online-Antragstellung beim BAFA ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.





