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Habe ich beim Leasing Anspruch auf die Herstellergarantie?

Wann die Garantie greift, was sie abdeckt und worauf du als Leasingnehmer achten solltest

Beim Leasing stellt sich oft die Frage, wie es mit Garantieansprüchen aussieht, wenn dir das Fahrzeug nicht gehört. Entscheidend ist, wie die Herstellergarantie ausgestaltet ist, welche Bedingungen daran geknüpft sind und wie die Abwicklung im Zusammenspiel mit Werkstatt, Hersteller und Leasingvertrag läuft.

Was genau ist die Herstellergarantie?

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie gilt nur innerhalb der vom Hersteller festgelegten Laufzeit und meist nur für bestimmte Bauteile oder Defekte. Typische Verschleißteile und Betriebsstoffe sind in der Regel nicht umfasst. Außerdem kann der Hersteller Bedingungen vorgeben, etwa dass Wartungen nach Herstellervorgaben durchgeführt und nachgewiesen werden.

Für dich zählt dabei: Die Garantie ist kein Ersatz für gesetzliche Rechte aus der Sachmängelhaftung. Beides existiert nebeneinander und kann je nach Situation unterschiedliche Wege eröffnen.

Garantie gilt i.d.R. auch beim Leasing

Wartung nach Vorgabe einhalten

Defekt früh melden & dokumentieren

Gilt die Garantie auch, wenn ich nur Leasingnehmer bin?

In der Praxis ist die Herstellergarantie an das Fahrzeug gebunden und wird bei der Nutzung durch den Leasingnehmer regelmäßig in Anspruch genommen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Neufahrzeugen gilt in der Regel die 2-jährige Neuwagengarantie. Bei jungen Gebrauchten bieten die Hersteller oft eine kostenlose Anschlussgarantie an. Welche Konditionen konkret gelten, unterscheidet sich je nach Marke und Fahrzeug - bitte informiere dich beim zuständigen Vertragshändler über die individuellen Konditionen.

Garantie oder Sachmängelhaftung: an wen wendest du dich?

Bei Problemen am Fahrzeug stellt sich die Frage, welcher Weg sinnvoll ist:

  1. Herstellergarantie: Du lässt in der Werkstatt prüfen, ob der Defekt unter die Garantiebestimmungen fällt. Wird es als Garantiefall anerkannt, übernimmt der Hersteller die Leistung nach seinen Regeln.
  2. Sachmängelhaftung: Bei Mängeln innerhalb der gesetzlichen Frist kannst du dich grundsätzlich wie ein Käufer an den Händler wenden. Das ist besonders relevant, wenn du deine gesetzlichen Rechte nutzen willst, etwa auf Nachbesserung.

Welcher Weg im Einzelfall passt, hängt vom Defekt, vom Zeitpunkt und von den konkreten Vertragsunterlagen ab. Für den Start ist es hilfreich, den Mangel früh zu melden und die weiteren Schritte abzustimmen.

Welche Bedingungen solltest du im Blick behalten?

Damit ein Garantiefall klar prüfbar bleibt, spielen zwei Themen eine zentrale Rolle:

Werkstattwahl: Worauf kommt es beim Leasing an?

Ob du für Garantiearbeiten zwingend in eine Markenwerkstatt musst, hängt nicht pauschal vom Leasing ab, sondern von den Garantiebedingungen und den vertraglichen Vorgaben. Viele Leasingverträge enthalten Regelungen zur Abwicklung von Schäden, Wartung oder Reparaturen. Deshalb ist ein Blick in den Leasingvertrag sinnvoll, bevor du Maßnahmen beauftragst. So stellst du sicher, dass Garantiebedingungen und Vertragsregeln zusammenpassen.

Was bedeutet das für dich in der Praxis?

Du kannst beim Leasing häufig auf die Herstellergarantie zurückgreifen, solange sie gilt und die Bedingungen eingehalten werden. Am einfachsten läuft es, wenn du bei einem Defekt früh reagierst, den Fall sauber dokumentierst und die Abwicklung mit Werkstatt und Vertragspartner abstimmst. Dann bleibt die Nutzung auch im Garantiefall übersichtlich, und du profitierst von der Absicherung, die der Hersteller für bestimmte Defekte vorsieht.

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