Profitieren Sie vom Umweltbonus

Von der Umweltprämie können auch Sie als Leasingnehmer profitieren.

  • Geleaste Elektrofahrzeuge werden mit bis zu 6.750 Euro gefördert.
  • Je länger die Vertragslaufzeit, desto höher die Förderung.
  • Gefördert werden private und gewerbliche Leasing-Verträge.*

Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus der staatlichen BAFA-Prämie und einem Beitrag des Herstellers. Nicht mehr gefördert werden Plug-in-Hybride.


*Ab dem 1. September 2023 sind lediglich Privatpersonen dazu berechtigt die Prämie zu beantragen.

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So hoch ist die Fördersumme von Bund und Hersteller

    Für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Anträge für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wurden die Fördersätze abgesenkt. Die Förderung durch den Umweltbonus für Plug-in-Hybride lief Ende 2022 aus.

    Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Fördersätze:

  • Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug

    FahrzeugtypNetto-ListenpreisBundesanteilHerstelleranteilGesamt
    Neufahrzeug (12 bis 23 Monate Laufzeit)bis 40.000 €2.250€1.125€3.375€
    Neufahrzeug (12 bis 23 Monate Laufzeit)40.000 bis 65.000 €1.500€750€2.250€
    Neufahrzeug (ab 24 Monate Laufzeit)bis 40.000 €4.500€2.250€6.750€
    Neufahrzeug (ab 24 Monate Laufzeit)40.000 bis 65.000 €3.000€1.500€4.500€
    Gebrauchtwagen (12 bis 23 Monate Laufzeit)bis 65.000 €1.500€750€2.250€
    Gebrauchtwagen (ab 24 Monate Laufzeit)bis 65.000 €3.000€1.500€4.500€

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Wie beantrage ich die BAFA Prämie?

Zunächst müssen Leasingnehmer von Elektrofahrzeugen mit einer Sonderzahlung in Vorleistung treten und eine Anzahlung machen. Sobald dann ein Prämienantrag der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt und genehmigt wird, wird dieser Betrag dann zurück erstattet.

Eine detailierte Beschreibung zur Antragstellung findet sich im Merkblatt der BAFA.

Den Status Ihres aktuellen Antrags können Sie unter folgendem Link abfragen https://www.bafa.de/DE/Service/Sachstandsabfrage/sachstandsabfrage_node.

Welche Unterlagen müssen für die BAFA Prämie eingereicht werden?

Bevor Sie einen Antrag stellen, muss der Leasingvertrag geschlossen und das Fahrzeug zugelassen sein. Anschließend erfolgt die Antragstellung ausschließlich online in einem einstufigen Verfahren (Hier geht es zum Antrag). Es werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Leasingvertrag
  • Nachweis zur verbindlichen Bestellung (mit gesondertem Ausweis von Sonderausstattung oder Nachlässen)
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell
  • Nachweis über Listenpreis ausgestellt von der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) (Gebrauchtwagen)
  • Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (nach Antragstellung)

Nach erfolgreicher Prüfung dieses Antrags erhält der Antragsteller einen positiven Zuwendungsbescheid und die Prämie wird ausgezahlt.

Voraussetzungen für den Bonus

Das Kraftfahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt sein und darf 65.000 € Netto (nach Liste) nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist der Basispreis des Fahrzeugs, Sonderausstattungen spielen hier keine Rolle. Sie können also die Prämie für ein Fahrzeug das inkl. Sonderausstattung deutlich mehr kostet, ebenfalls beantragen.

Ab dem 01.01.2023 sind ausschließlich reine Batterieelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge förderfähig. Bei Antragstellung bis zum 31.12.2022 muss das Fahrzeug in Deutschland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein. Bei Antragstellung ab dem 01. Januar 2023 muss das Fahrzeug im Inland mindestens zwölf Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein.

Bei Antragstellung ab dem 01. Januar 2023 muss das Fahrzeug im Inland mindestens zwölf Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein.

Warum es jetzt dreifach Sinn macht, ein E-Auto zu leasen

Die Anzahl der Zulassungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entwickelt sich schon seit einiger Zeit steil nach oben. 2019 waren es bereits ca. 53.000 Neuzulassungen von Elektroautos. Mit dem doppelten Umweltbonus wird diese Zahl noch schneller steigen.

Achtung: Das Leasing lohnt sich beim Erwerb eines E-Autos oder eines Hybrids oft mehr als ein Kauf.

Least man ein Elektroauto hat man den Vorteil kein Restwertrisiko zu haben! Die Entwicklungen dieser neuen Technologie schreiten so schnell voran, dass der Wertverfall bei einem gekauften Auto nach z.B. 3 Jahren sehr hoch sein kann. Beim Leasing liegt dieses Risiko allein beim Leasinggeber (vorausgesetzt man hat das Kilometerleasing gewählt, welches wir ausschließlich anbieten).

Zudem kann die BAFA Prämie, vorausgesetzt sie wird wie beispielsweise auch die Abwrackprämie verlängert, beim Autoleasing mehrmals nutzen. Damit könnte auch ein zweites, nach Ende der Leasing-Vertragslaufzeit neu geleastes Auto, von dem doppelten Umweltbonus profitieren.

Und auch wenn jetzt im Zuge des Konjunkturpakets 2,5 Mia. Euro in das Ladenetz für E-Autos investiert werden soll, ist es immer noch nicht wirklich flächendeckend ausgebaut. Die neueren Elektro- und Hybridautos haben mittlerweile eine deutlich längere Akku-Laufzeit, so dass mit einer Aufladung schon viel weiter gefahren werden kann. Ältere Modelle hinken da oft hinterher. Daher macht es Sinn im Rahmen eines Autoleasings regelmäßig das Modell gegen das neueste auszutauschen.

Trotz der rasanten Weiterentwicklungen hält der Akku eines E-Autos nur in etwa 5 Jahre, dann muss er ausgetauscht werden. Durch die Rückgabe des Leasing-Fahrzeugs vor Ablauf dieser Zeit spart man sich diesen Aufwand beim Leasing.

Umweltprämie auch für Gebrauchte

Neben dem doppelten Umweltbonus für Neuwagen gibt es auch einen erhöhten Zuschuss für das Leasing gebrauchter Elektrofahrzeuge. Dieser beträgt, abhängig von der jeweiligen Leasingdauer 1.500 Euro (12-23 Monate Laufzeit) bzw. 3.000 Euro (über 23 Monate Laufzeit).

Für gebrauchte Autos gilt es jedoch folgendes zu beachten:

  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs darf frühestens am 4.11.2019 erfolgt sein und die Zweitzulassung zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2022
  • Erstzulassung maximal 12 Monate in der Vergangenheit
  • Laufleistung von maximal 15.000 Kilometer
  • Das Kfz wurde bis dato nicht staatlich gefördert

Hinweis: Die Förderung ist i.d.R. bei all unseren Gebrauchtwagen Leasingmodellen mit alternativen Antrieben möglich.

Zusätzliche Rabatte der Autohersteller und -Händler

Zahlreiche Lagerbestände sind derzeit aufgrund der Liefer- und Verkaufsprobleme während der Corona-Krise voll. Die Rezession, die Kurzarbeit und die Arbeitslosigkeit hindern die Leute eher daran jetzt viel Geld für einen Kauf auszugeben. Leasing reduziert das Risiko für den Kunden erheblich, darüber hinaus gibt es bereits Leasingratenversicherungen, die vor einem Ausfall schützen.

Gute Gründe für Hersteller und Händler, um attraktive Angebotspakete zu schnüren. Kurze Vertragslaufzeiten und/oder vorzeitige Rückgabe-Optionen sind dabei, neben erheblichen Nachlässen, häufig Angebotsbestandteile.

Diese erhalten Sie selbstverständlich auch bei uns.

Beitrag zum Umweltschutz

Die Automobilindustrie befindet sich derzeit in einem deutlichen technologischen Strukturwandel. Grund hierfür sind neben der Digitalisierung und Automatisierung vor allem neue Antriebstechnologien. Diese solllen der Regulierung von Schadstoff- und CO2-Emissionen dienen und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor leisten. Der Bund gewährt deshalb einen Zuschuss beim Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen.

Weshalb ist staatliche Unterstützung überhaupt notwendig?

Um den von der Bundesregierung gesetzten Zielwert von 15 Millionen vollelektrischen Pkws zu erreichen, wird die Entwicklung der Elektromobilität und die Marktdurchdrinung elektrisch betriebener Fahrzeuge zusätzlich durch die staatliche Förderung angekurbelt. Der Kauf und das Leasing von reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen wird vom Staat durch den Umweltbonus bezuschusst.

Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Fahrzeughersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss.

Die zusätzliche Innovationsprämie verdoppelt den Bundesanteil am Umweltbonus, der Herstelleranteil bleibt unverändert – ein interessanter Anreiz für Leasingnehmer und Käufer von Fahrzuegen mit alternativen Antrieben.

Alle Prämien und Rabatte erhalten Sie bei uns!

Auf null-leasing.com erhalten Sie in unseren Angeboten für Elektro- und Plug-In-Fahrzeuge selbstverständlich alle Fördermöglichkeiten und Rabatte, so dass Sie Ihr neues Leasingfahrzeug so günstig wie möglich erhalten. Bei Detail-Rückfragen zur jeweiligen BAFA-Antragsstellung helfen Ihnen unsere Händler gerne weiter.

Die besten E-Leasingangebote
Frau im Cabrio

So einfach funktioniert Auto Leasing bei Null-Leasing.com

1. Auto aussuchen

Finden Sie Ihr Traumauto zu erschwinglichen Monatsraten und vergleichen Sie ganz einfach die Angebote mehrerer Händler.

2. Kontakt zum Händler aufnehmen

Nehmen Sie direkten Kontakt zum Händler auf und erhalten Sie schnell Ihr unverbindliches Angebot. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung werden Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zugesandt.

3. Auto abholen oder liefern lassen

Sobald Ihre Vertragsunterlagen wieder beim Händler eintreffen, können Sie Ihr Fahrzeug beim Autohaus abholen oder nach Hause liefern lassen.

In kürzester Zeit zu Ihrem Traumwagen!

Bei sofort verfügbaren Angeboten erhalten Sie Ihr Fahrzeug in der Regel in nur 7 Tagen!

Leasing FAQ